Programminhalte

INTERREG (= Europäische Territoriale Zusammenarbeit; ETZ) ist eines von zwei Zielen im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020, die auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzielen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Projekten, die zur grenzüberschreitenden Entwicklung und Integration des europäischen Raums beitragen. Neben der Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen zwei Ländern, gibt es auch INTERREG-Programme mit der Zielrichtung der transnationalen oder der interregionalen Kooperation. Voraussetzung für die Umsetzung eines Projektes in grenzüberschreitenden Programmen sind jedoch immer Projektpartner in zumindest zwei Ländern des jeweiligen Programmgebiets.

INTERREG Österreich – Bayern

Das INTERREG V-A Programm Österreich – Bayern 2014 – 2020 ist eines von 60 grenzübergreifenden Förderprogrammen innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Die Besonderheit grenzübergreifender ETZ-Programme liegt darin, dass die Förderschwerpunkte den Bedürfnissen und Potentialen der teilnehmenden Regionen angepasst sind. Das Programm wurde partnerschaftlich zwischen den programmbeteiligten Regionen (Freistaat Bayern, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich) seit Ende des Jahres 2012 erarbeitet. Nach Verhandlungen mit der Europäischen Kommission wurde es europaweit als drittes grenzüberschreitendes Förderprogramm am 3. Dezember 2014 genehmigt. Aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung stehen auf europäischer Ebene für alle ETZ-Programme 2014 – 2020 insgesamt rund € 9 Mrd. zur Verfügung, für das INTERREG-Programm Österreich –Bayern 2014 – 2020 sind es rund € 54,5 Mio. Das Programm gliedert sich thematisch in 3 Prioritäten (Förderschwerpunkte) mit insgesamt 7 Spezifischen Zielen, wozu jedes Projekt einen Beitrag leisten muss, um förderfähig zu sein. Dieser Beitrag wird unter anderem durch definierte Ergebnis- und Outputindikatoren gemessen.

 

Prioritätsachse > Spezifisches Ziel > Ergebnis und Ergebnisindikator > Maßnahmen und Outputindikator(en)

Bild Mario Situm Symposium VortragPrioritätsachse 1: Verbreiterung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten

Die Programmregion weist vor allem in den zentralen Räumen ein hohes Potenzial an Institutionen im Bereich Forschung & Entwicklung auf. Durch die Förderung grenzübergreifend wirksamer Kapazitäten sollen die peripheren und grenznahen Räume in diesem Hinblick gestärkt werden. Zentral ist hierbei die Anknüpfung an programmraumspezifische Stärkefelder, wie beispielsweise: Informations- und Kommunikationstechnologien, effiziente Produktionstechnologien, Mechatronik, Automatisierung, Robotik, Energiemanagement, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, Lebenswissenschaften (Life Sciences; insbesondere Biotechnologie und Systembiologie), Materialwissenschaften und Werkstofftechnik, nachwachsende Rohstoffe (u.a. Biokraftstoffe), Elektromobilität, Logistik, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Holzforschung und Holzwirtschaft.

Darüber hinaus sind KMUs, im Vergleich zu Großbetrieben, nach wie vor eher gering an F&E-Aktivitäten beteiligt. Insbesondere durch einen grenzüberschreitenden Technologietransfer und den Aufbau grenzüberschreitender Netzwerke kann das Potenzial der kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden und deren Integration ins Innovationssystem intensiviert werden.

Spezifische Ziele Max. EFRE-Förderquote
1. Auf- und Ausbau gemeinsamer, grenzüberschreitender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten im Hochschulsektor und bei Kompetenzzentren (Details) 85 %
2. Erhöhung der unternehmensbezogenen grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten durch Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen (Details) 75 %

Luftaufnahme des BaumkronenwegsPrioritätsachse 2: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

Das natürliche und kulturelle Erbe ist ein zentraler Faktor für die gesellschaftliche und regionale Identität einer Region. Gerade in der Programmregion ist es aber darüber hinaus auch von großer Bedeutung für deren wirtschaftliche Entwicklung. Dieses Potenzial gilt es ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu nutzen und so die Attraktivität der Region zu steigern.

Das Programmgebiet ist darüber hinaus angesichts der topografischen Bedingungen eine ökologisch hoch sensible Region. Der Erhaltung sensibler Naturräume, der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der grenzüberschreitenden Schutzgebietsbetreuung gilt daher besondere Aufmerksamkeit.

Spezifische Ziele Max. EFRE-Förderquote
3. Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes im Hinblick auf eine nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung (Details) 75 %
4. Verbesserung der Biodiversität durch grenzüberschreitende Managementstrukturen von Schutzgebieten, Biodiversitätspartnerschaften, Arten- und Bodenschutzprojekte (Details) 75 %
5. Schutz des Lebensraums und der Biodiversität durch Auf- und Ausbau der grünen Infrastruktur (Details)  75 %

Bind Winterlandschaft Schwangau WinterwandernPrioritätsachse 3: Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen BürgerInnen und Institutionen

Unterschiedliche politische, administrative und rechtliche Rahmenbedingungen sowie unterschiedliche regionale organisatorische Strukturen erschweren immer noch die grenzübergreifende Kooperation. Der Aufbau und die Weiterentwicklung von grenzübergreifenden Kooperationsstrukturen und Projekten werden als Herzstück grenzübergreifender Programme angesehen und sollen zum Abbau dieser Barrieren beitragen.

Spezifische Ziele Max. EFRE-Förderquote
6. Stärkung von grenzübergreifenden Strukturen zur Unterstützung der regionalen Governance sowie eines Instrumentes zur Förderung grenzübergreifender Initiativen und Projekte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft (u.a. Kleinprojekte) (Details) 75 %
7. Aufbau und Intensivierung langfristiger und struktureller grenzübergreifender Kooperationen zur stärkeren sozialen und ökonomischen Integration sowie zum Abbau von administrativen und legistischen Barrieren (Details) 75 %

Detaillierte Informationen zu den Prioritätsachsen und Spezifischen Zielen können Sie dem Kooperationsprogramm bzw. der Kurzfassung des Kooperationsprogramms entnehmen. (Dokumente)