Antragstellung

Die Einreichung von Projektanträgen für Kleinprojekte ist laufend möglich. Die Beantragung von Kleinprojekten wird außerhalb des elektronischen Monitoringsystems (eMS) abgewickelt. Seit Juli 2016 erfolgt die Integration von Kleinprojekten in das eMS-System in vereinfachter Form. Kleinprojektträger kommen aber während der gesamten Projektabwicklung mit dem eMS nicht in Berührung.

Die Fristen der Antragstellung zur Behandlung im nächsten Regionalen Lenkungsausschuss werden auf der Homepage der einzelnen Euregios und der Programm-Homepage kundgemacht.

Zur Unterstützung von Kleinprojektträgern stehen auf regionaler Ebene die Euregios zur Verfügung (Euregio Bayerischer Wald-Böhmerwald-Unterer Inn, Euregio Inn-Salzach, Euregio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein, Euregio Inntal, Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel, Euregio via salina). Darüber hinaus unterstützen die Regionalen Koordinierungsstellen die Kleinprojektträger; insbesondere in den NUTS-III-Regionen Miesbach, Bad Tölz, Weilheim-Schongau, Osttirol, Tiroler Oberland, Innsbruck sowie im Bezirk Schwaz. Die unterstützende Beratung beginnt mit dem Erstkontakt bei der Antragsstellung und setzt sich bei der weiteren Umsetzung und bei der Abrechnung fort.

Zur Vereinheitlichung der administrativen Vorgehensweise wurden auf Programmebene einheitliche Dokumente für die Antragstellung von Kleinprojekten ausgearbeitet.

Nach der offiziellen Übermittlung des Förderantrags an die Euregio Geschäftsstelle erfolgt eine Prüfung des Förderantrags durch die zuständige Euregio und das Gemeinsame Sekretariat. Kommt das Projekt grundsätzlich für eine Förderung aus dem INTERREG Programm Österreich-Bayern 2014-2020 in Betracht, wird der Projektantrag dem zuständigen Regionalen Lenkungsausschuss, als zuständiges Entscheidungsgremium, zur Beschlussfassung vorgelegt.