Publizitätsvorschriften

Projektteilnehmer haben die Verpflichtung, die Öffentlichkeit über das jeweilige Projekt sowie über die Unterstützung aus dem INTERREG-Programm Österreich – Bayern 2014-2020 zu informieren. Grundsätzlich ist dabei für alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, mit denen der Projektteilnehmer an die Öffentlichkeit tritt, das Programmlogo anzuwenden.

Folgende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind zusätzlich zu beachten:

a) Websites der Projektteilnehmer

Bestehende Websites

Existiert eine Website des Projektteilnehmers, wird auf dieser eine kurze Beschreibung des Projekts eingestellt, die im Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung steht. Es muss auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch das Programm hervorgehoben werden. Weiters muss das Programmlogo ohne Runterscrollen sichtbar sein (die Beschreibung und das Programmlogo müssen aber nicht notwendigerweise auf der Startseite der jeweiligen Website stehen).

Geförderte Websites

Hat der Projektpartner eine aus dem Programm geförderte Projektwebsite, dann erscheint das Programmlogo in Farbe direkt nach dem Aufrufen der Startseite innerhalb des Sichtfensters.

b) Plakat (Mindestgröße A3)

Für Projekte, die nicht unter d) und e) fallen, wird ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt, mit dem auf die finanzielle Unterstützung durch das Programm hingewiesen wird, an einer gut sichtbaren Stelle – etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes – angebracht.

c) Dokumente für Projektbeteiligte und die Öffentlichkeit

Alle, die an einem Projekt beteiligt sind, müssen vom Projektteilnehmer über die Finanzierung aus dem Programm unterrichtet werden. Alle Unterlagen (bspw. Broschüren, Faltblätter, Plakate, Giveaways, etc.), die sich auf die Durchführung eines Projekts beziehen und die direkt vom Projektteilnehmer zur Veröffentlichung herausgegeben werden, müssen das Programmlogo enthalten.

d) Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit öffentlicher Unterstützung über € 500.000,-

Während der Durchführung eines aus dem Programm Österreich – Bayern 2014-2020 unterstützten Projekts, mit dem Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert werden, bei denen die öffentliche Unterstützung (aus EFRE-Mitteln und weiteren öffentlichen Förderungen) des Projekts insgesamt mehr als € 500.000,- beträgt, bringt jeder Projektteilnehmer, bei dem Infrastruktur- oder Baumaßnahmen umgesetzt werden, an einer gut sichtbaren Stelle vorübergehend ein Schild von beträchtlicher Größe an.

e) ggf. Tafel oder Schild auf Dauer

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts bringt jeder Projektteilnehmer, bei dem Infrastruktur- oder Baumaßnahmen umgesetzt werden, an einer gut sichtbaren Stelle für jedes Projekt, das den nachstehenden Kriterien entspricht, auf Dauer eine Tafel oder ein Schild von beträchtlicher Größe an:

  • Die öffentliche Unterstützung (aus EFRE-Mitteln und weiteren öffentlichen Förderungen) des Projekts beträgt insgesamt mehr als € 500.000,-.
  • Es wird bei dem Projekt ein materieller Gegenstand angekauft oder es werden dabei Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert.

Die Tafel oder das Schild geben Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel des Projekts. Sie müssen unter Berücksichtigung der von der Kommission nach Artikel 3 bis 5 der Durchführungs-VO (EU) 821/2014 angenommenen technischen Charakteristika hergestellt werden.

Allgemein

Will der Projektpartner seine eigenen Logos zusätzlich zum Programmlogo (z.B. auf der Titelseite einer Broschüre, Website, …) anbringen, so muss er lt. Verordnung darauf achten, dass die anderen Logos nicht breiter oder höher sind als das EU-Emblem.

Dokumente und Logos werden zum Download zur Verfügung gestellt.