Projektauswahl

Nach der offiziellen Übermittlung des Förderantrags an das Gemeinsame Sekretariat erfolgt eine Prüfung des Förderantrags durch die zuständigen Regionalen Koordinierungsstellen und das Gemeinsame Sekretariat. Kommt das Projekt grundsätzlich für eine Förderung aus dem INTERREG Programm Österreich-Bayern in Betracht, wird der Projektantrag dem Begleitausschuss, als zuständiges Entscheidungsgremium, zur Beschluss- fassung vorgelegt. Nach der Sitzung des Begleitausschusses erhält der Lead-Partner des Projekts eine offizielle Information über die Entscheidung.