Was ist ein Kleinprojekt?

Sogenannte „Kleinprojekte“ sind Projekte mit beantragten förderfähigen Kosten bis zu € 25.000. Diese können laut Kooperationsprogramm in der Priorität 3 (Spezifisches Ziel 6: „Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen für grenzübergreifende Projekte, darunter die finanzielle Abwicklung kleiner Projekte durch regionale Organisationen“) gefördert werden. Primäre Ansprechpartner für Kleinprojekte sind die Euregios im Programm- gebiet.

Für eine Kleinprojekteinreichung ist die langfristige grenzüberschreitende Zusammenarbeit mindestens eines bayerischen und eines österreichischen Projektträgers ein wesentliches Kriterium. Außerdem sind investive Maßnahmen nur mit max. 30 % der eingereichten Projektkosten förderbar. Die grundsätzlichen Voraussetzungen (Förderfähigkeitsregeln, Projektselektionskriterien) für eine Antragstellung entsprechen jenen von größeren Projekten.

Im Gegensatz zu „großen“ Projekten (förderfähige Kosten ab € 25.000) erfolgt die Antragstellung in einem vereinfachten Verfahren. Die Entscheidung über die Genehmigung von Kleinprojekten obliegt drei Regionalen Lenkungsausschüssen:

 

Karte der 3 Regionalen Lenkungsausschüssen. West, Mitte und Ost