Der Weg zur Förderung

Vor der formalen Antragstellung ist die Abstimmung mit der zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle (RK) über Ihre Projektidee erforderlich. Dafür steht das Formular „Projektskizze“ zur Verfügung. Das geplante Projekt kann aber auch in anderer, nachvollziehbarer Form dargestellt werden.

Nach einer ersten informellen positiven Einschätzung der Regionalen Koordinierungsstellen über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projektidee im Rahmen des INTERREG-Programms Österreich-Bayern, kann der Antrag eingebracht werden. Die formale Antragstellung erfolgt online im elektronischen Monitoringsystem des Programms (eMS) unter ems.interreg-bayaut.net. Die Zugangsdaten zum System (Benutzer und Passwort) werden vom Projektwerber über die Regionalen Koordinierungsstellen (RK) beantragt und vom Gemeinsamen Sekretariat (GS) an den zukünftigen Lead-Partner übermittelt.

Eine Antragstellung im Programm INTERREG Österreich-Bayern 2014-2020 ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen erforderlich.

Neben der elektronischen Einreichung online im eMS muss der erstellte Antrag zusätzlich ausgedruckt und vom Lead-Partner unterschrieben inklusive aller geforderten Anhänge beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingehen. Als Eingangsdatum gilt jenes Datum, an dem sowohl der elektronische Antrag, als auch jener in Papierform vorliegen. Der Lead-Partner wird über den Eingang der Unterlagen informiert.

Damit ist die Antragstellung abgeschlossen und die Prüfung auf Förderfähigkeit des Projekts durch die RKs der beteiligten Regionen (inhaltliche Prüfung) und das GS (formale Prüfung) beginnt.

Eine ausführliche Anleitung zur Antragstellung bietet der Leitfaden zur Antragstellung. (Siehe Dokumente)

Die Antragstellung für Projekte bis 25.000 € förderfähiger Kosten sieht ein vereinfachtes Verfahren vor. Siehe dazu: Kleinprojekte