Ablauf der Abrechnung

Die Projektabrechnung erfolgt in der Regel in mehreren Zwischenabrechnungen. Die Anzahl und Zeiträume der Zwischenabrechnungen sind bei der Antragsstellung zwischen allen Projektteilnehmern und in Absprache mit der Regionalen Koordinierungsstelle festzulegen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche projektbezogene Kosten durch die Projektteilnehmer vorzufinanzieren sind.

Bei jeder Zwischenabrechnung ist von jedem Projektteilnehmer ein Bericht (inhaltlicher Fortschrittsbericht und Ausgabennachweis) über die abgelaufene Berichtsperiode samt den projektbezogenen Kosten (idR Rechnungen inkl. Preisvergleiche, evtl. Unterlagen zu formalen Vergabeverfahren, Aktenvermerke) zeitgerecht im eMS zu erstellen, elektronisch abzusenden und im Original unterzeichnet an die zuständige Regionale Koordinierungsstelle zu übermitteln.

Diese Unterlagen werden durch die Kontrollstelle (FLC) geprüft und die förderfähigen Kosten bestätigt. Es wird eine Prüfbestätigung ausgestellt und den Projektteilnehmern übermittelt.

Nachdem die Prüfbestätigungen aller Projektteilnehmer eines Projekts für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vorliegen, kann der Lead-Partner den EFRE- Mittelabruf mit dem im eMS erstellten Gesamtbericht beim Gemeinsamen Sekretariat beantragen. Nach der Prüfung des Gesamtberichts wird die Auszahlung der EFRE-Mittel an den Lead-Partner veranlasst. Der Lead-Partner übernimmt in der Folge entsprechend des Partnerschaftsvertrags die Weiterleitung der EFRE-Kofinanzierungsmittel an die Projektpartner. In der Rubrik Dokumente finden Sie Leitfäden mit Details zur Abrechnungslegung und Eingabe ins eMS.