Projektumsetzung

Nach der Sitzung des Regionalen Lenkungsausschusses, der idR zweimal jährlich tagt, werden die Antragstellenden von Kleinprojekten durch die zuständige Euregio-Geschäftsstelle über die Beschlussfassung informiert.

Für genehmigte Projekte erfolgt dann die EFRE-Vertragsausstellung. Dabei und auch während der Projektumsetzung ist die Euregio erster Ansprechpartner für alle inhaltlichen Fragen. Die Prüfung der Projektabrechnungen nach Projektende (durch die Kontrollstelle) übernimmt für Projekte mit österreichischem Lead-Partner das Gemeinsame Sekretariat und für Projekte mit bayerischem Lead-Partner die Regierung von Niederbayern (Ansprechpartner). Bevor das Projekt dem GS bzw. der Regierung von Niederbayern zur Abrechnungslegung vorgelegt wird, sind die Abrechnungsunterlagen zwingend mit der zuständigen Euregio zu besprechen!

Zur Vereinheitlichung der administrativen Vorgehensweise wurden auf Programmebene einheitliche Dokumente für die Projektumsetzung von Kleinprojekten ausgearbeitet. Die Formulare zum Ausfüllen erhalten Sie bei den zuständigen Euregios.