Voraussetzungen für eine Antragstellung

Zur Umsetzung eines INTERREG Projekts bedarf es zumindest der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eines bayerischen und eines österreichischen Projektträgers. Zwischen den Projektteilnehmern ist zu vereinbaren, welche Organisation die Funktion des Lead-Partners (federführender Begünstigter und primärer Ansprechpartner zum Förderprojekt) übernimmt. Die Aufgabenverteilung zwischen Lead-Partner und dem/den restlichen Projektpartnern bleibt im Grunde den beteiligten Personen überlassen.

Im Zuge der Antragstellung ist jedes Projekt einer Prioritätsachse sowie einem Spezifischen Ziel zuzuordnen. Es ist insbesondere darzustellen, wie das Projekt zu den erwarteten Ergebnissen und dem programmspezifischen Ergebnisindikator beiträgt, wie die einzelnen Arbeitspakete umgesetzt werden sollen und der Beitrag zu den/dem Outputindikator(en) erfolgen soll.

Beitrag zu Klimaschutzzielen

Das Programm INTERREG Österreich-Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag im Bereich des Klimaschutzes, der Förderung der Biodiversität sowie des Schutzes des Lebensraums durch den Aufbau grüner Infrastruktur zu leisten. Diese Themen werden von den Spezifischen Zielen 2, 3, 4 und 5 abgedeckt. In der Einplanung neuer Vorhaben wird ein verstärkter Fokus auf den Beitrag zu diesen Themen gelegt.

Weitere Anforderungen für die Antragstellung:

  • Die positive Wirkung muss sich im Programmgebiet entfalten (20 % der Programmmittel dürfen zur Wirkung außerhalb des Programmgebiets eingesetzt werden).
  • Drei der vier Kooperationskriterien müssen erfüllt werden (wobei die ersten beiden verpflichtend sind):
    • Gemeinsame Ausarbeitung
    • Gemeinsame Umsetzung
    • Gemeinsames Personal
    • Gemeinsame Finanzierung
  • Die horizontalen Grundsätze „Nachhaltige Entwicklung“, „Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung“ sowie „Chancengleichheit von Männern und Frauen“ sind einzuhalten. Projekte, die einen aktiven Beitrag dazu leisten, werden bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung vorrangig behandelt.
  • Einbettung des Projekts in übergeordnete nationale und/oder europäische Strategien sowie seine Anknüpfung an bestehende bzw. abgeschlossene Projekte sind wünschenswert.