Aktuelle Entwicklungen

Seit geraumer Zeit wird an der Programmierung des INTERREG Programms Österreich-Bayern 2021-2027 gearbeitet. Ein Prozess in dem viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, der eine gewisse Flexibilität beansprucht sowie eine gute Abstimmung auf mehreren Ebenen erfordert. Wir möchten Sie auf unserer Programmhomepage über die aktuellen Entwicklung der Programmierung informieren & Ihnen den Werdegang so wie die geplanten & bereits gut abgestimmten Programminhalte des Kooperationsprogrammes INTERREG Österreich-Bayern 2021-2027 erläutern.

 

Was bisher geschah…

Mit Frühjahr 2018 hat die Europäische Kommission die Verordnungsentwürfe für die Strukturfondsperiode 2021-2027 herausgebracht. Im INTERREG Österreich – Bayern hat man folglich mit Herbst 2018 eine Programmierungsgruppe installiert, die sich mit diesen Entwürfen auseinander setzte. Parallel dazu wurde in einem externen Auftrag durch die Universität St. Gallen das laufende Programm 2014-2020 evaluiert. Die Evaluierung wurde mit Frühjahr 2019 final abgeschlossen und lieferte zugleich sogenannte lessons learnt für die Programmierung. Auch die Programmierung des Kooperationsprogramm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 wurde extern an die Universität St. Gallen vergeben. Um das Kooperationsprogramm möglichst attraktiv für potentielle Projektträger zu gestalten, wurden im Herbst 2019 sogenannte Themenworkshops zu unterschiedlichen Schwerpunkten abgehalten. Die Einladung dazu wurde an potentielle Projektträger, Stakeholder und Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit übermittelt sowie auch auf der Programmhomepage veröffentlicht. Die Themenworkshops in Traunstein und Kufstein erfreuten sich regem Interesse, es fand ein interessanter Austausch statt und es konnten wertvolle Inputs für die Programmierung daraus gezogen werden. Mit Beginn des Jahres 2020 wurde ein erster Entwurf des Kooperationsprogrammes vorgelegt, dieser wurde in weiterer Folge intern und öffentlich konsultiert. Zahlreiche Rückmeldung sind eingegangen und wurden entsprechend eingearbeitet. Nicht zuletzt gab es Anpassungsanforderung die aufgrund der seit März 2020 anhaltenden Corona Situation erforderlich wurden. Mit Herbst 2020 ist ein sehr stabiler Entwurf vorliegend. Aufgrund der finalen Verhandlungsergebnisse der INTERREG Verordnung auf europäischer Ebene im Dezember 2020 bedurfte es einer inhaltlichen Anpassung des INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 Programmentwurfs. Die Anpassung wurde mit März 2021 final diskutiert. Die wesentlichen Inhalte des INTERREG Bayern-Österreich Programmes 2021-2027 können nunmehr als festgelegt angesehen werden. Gerne möchten wir Ihnen diese hier vorstellen, um eine Idee davon zu bekommen, in welchen Bereichen grenzüberschreitenden Projekte 2021-2027 unterstützt werden können.

Was geplant ist…

Das Programm verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance. Die Programmarchitektur setzt sich im Wesentlichen aus 5 Politischen Zielen zusammen, die thematisch in 5 Prioritäten mit 7 Spezifischen Zielen aufgegriffen werden. Die Programmarchitektur stellt den derzeitigen Stand der Ausarbeitungen dar.

Spezifisches Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem

Mögliche Maßnahmen:

  • Gemeinsame Entwicklung und Vertiefung von Technologien und Themenfeldern mit klarem Anwendungsbezug zur regionalen Wirtschaft
  • Aufbau von zugänglichen grenzübergreifenden Wissensplattformen/ Kompetenznetzwerken zu thematischen Schwerpunktthemen (ev. in Verbindung mit regionalen Cluster- / Netzwerkinitiativen)
  • Forschung zu sozialen und organisationalen Folgen und Aspekten der Digitalisierung und Technologisierung mit unterschiedlichen Nutzer- bzw. Gesellschaftsgruppen
  • Aktiver und gezielter Transfer von technologischem Wissen in die regionale Unternehmenslandschaft
  • Konkrete, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationsprojekte (FuEuI) zwischen Wissensträgern und Unternehmen der Region

Spezifisches Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum

Mögliche Maßnahmen:

  • Grenzüberschreitend erarbeitete Hilfestellung speziell für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs) in bestimmten Branchen oder Stärkefeldern, in Industrie und Handwerk, zur Nutzung von künstlicher Intelligenz, Möglichkeiten zur Nutzung von Big Data und anderen smarten Lösungen
  • KMU bezogene Pilot- oder Modellanwendungen zur Circular-Economy, ebenso Konzepte und Handleitungen zur Umsetzung von Kreislaufwirtschaft in Betrieben der Region
  • Gemeinsame berufliche Weiterbildungsangebote, die fachspezifische Bedarfe der regionalen Unternehmen, aber auch neue notwendige „Softskills“ (digitale Kompetenzen, Wissen zu Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz etc.) adressieren und grenzüberschreitend wahrgenommen werden können
  • Gemeinsame Aktivitäten zur Förderung von Entrepreneurship in den Grenzregionen
  • Gemeinsame Entwicklung von Start-up-Laboren, Startup-Hubs oder Inkubatoren, Zusammenarbeit von Spin-off Angeboten der Universitäten, etc.

Spezifisches Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung

Mögliche Maßnahmen:

  • Gemeinsame Entwicklung integrativer, d.h. alle relevanten Sektoren wie etwa Siedlungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Naturschutz beinhaltender Konzepte und Umsetzungsstrategien zur Klimaanpassung, Risikoprävention und Katastrophenresilienz für grenzübergreifende Teilräume
  • Entwicklung gemeinsamer sektoraler (Umsetzungs-) Strategien zur Klimaanpassung und Risikoprävention z.B. in den Bereichen Forst- und Landwirtschaft, Bau und Siedlungsentwicklung, Gesundheit
  • Adaptives Management von Ökosystemen für Klimaanpassung (z.B. Anpassung von Bergwäldern an den Klimawandel)
  • Gemeinsame Entwicklung und Erprobung sowie Abstimmung einer klimafolgenangepassten Wasserwirtschaft und naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Sicherung und Wiederherstellung natürlicher Hochwasserrückhalte und -abflussräume)
  • Grenzübergreifende Studien, (Umsetzungs-) Strategien sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Risikoprävention in Bezug auf klimawandelbedingte Naturgefahren (z.B. Trockenheit, Überschwemmungen, Waldbrände, Felsstürze, Erdrutsche, Lawinen)
  • Grenzüberschreitende Konzepte und Umsetzungsstrategien zur Prävention von Naturrisiken sowie Verbesserung und Vertiefung des Managements und der Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser)
  • Gemeinsame Konzepte und Umsetzungsstrategien zur Information, Kommunikation und Bewusstseinsbildung in Bezug auf Klimawandel, spezifische Betroffenheiten und entsprechende Anpassungsnotwendigkeiten

Spezifisches Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum

Mögliche Maßnahmen:

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben zum Schutz bzw. Wiederherstellung programmraumtypischer Ökosysteme und Lebensräume (z.B. Bergwälder, Bergmähwiesen, Moore, Fließgewässer, Auwälder)
  • Konzepte und Umsetzungsstrategien sowie modellhafte Umsetzungen zur grenzüberschreitenden Vernetzung von Schutzgebieten und Biotopen, Herstellung ökologischer Korridore (z.B. für große Beutegreifer oder wildlebende Huftiere), Ergänzung um Trittsteinbiotope, Verbesserung der Durchlässigkeit von Wanderbarrieren (Straße, Schiene, Wehre)
  • Grenzüberschreitendes Management von Schutzgebieten (z.B. Natura 2000-Gebiete)
  • Identifikation von Schafstoffeinträgen in Luft, Wasser und Boden, Entwicklung von Minimierungsstrategien und darauf bezogene Pilot- und Demonstrationsvorhaben
  • Kommunikations-/Dialog- und Beteiligungsformate für kooperative Ansätze in Naturschutz und Landschaftspflege
  • Integrierte Ansätze, um Biodiversitätserhalt in relevanten Sektoren zu integrieren (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Verkehr, Raumordnung)
  • Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen(z.B. gemeinsame Informationsgrundlagen, Monitoringaktivitäten) und Umweltbildung

Spezifisches Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung

Mögliche Maßnahmen:

  • Digitalisierung: z.B.: Entwicklung grenzübergreifender Informations- und Buchungsangebote, digital gestützter Mobilitätslösungen sowie von Qualifizierungsangeboten für KMU und touristische Familienbetriebe zur verstärkten Nutzung digitaler Lösungen;
  • Fachkräfte, Qualifizierung und Arbeitsmarkt: z.B. grenzübergreifende Aktivitäten zur Qualifizierung, Weiterbildung und Attraktivitätssteigerung der Arbeitsbedingungen, gemeinsame Projekte zur Fachkräftegewinnung und -bindung;
  • Overtourism: z.B. Strategien und Maßnahmen zur Besucherlenkung und Reduzierung der Überbeanspruchung natürlicher oder kultureller Ressourcen (z.B. Wegeführung, Mobilitätskonzepte, Nebensaison), die grenzüberschreitende Entwicklung und Führung von Wander- und Radwegen, Verbindungen des öffentlichen Verkehrs.
  • Die neuen oder weiterentwickelten Angebote stärken die Diversifizierung und Resilienz im Tourismus (z.B. Gewinnung neuer Zielgruppen, Verbreiterung der Angebote in Raum und Zeit, Stärkung der Kompetenzen und Qualifizierung der Leistungsträger).
  • Die neuen oder weiterentwickelten Angebote tragen zu einem schonenden Umgang mit natürlichen und kulturellen Ressourcen bei (z.B. regionale Wirtschaftskreisläufe, Erlebnisgestaltung durch gezielte Besucherlenkung).
  • Die neuen oder weiterentwickelten Angebote leisten einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität (z.B. Zugänglichkeit und Nutzen der touristischen Angebote auch für die lokale Bevölkerung).
  • Die neuen oder weiterentwickelten Angebote zielen auf die Verknüpfung mit anderen Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Arbeitsmarkt und Bildung, lokales Handwerk und Gewerbe, Naturschutz, Zivilgesellschaft).

Spezifisches Ziel 6: Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität

Euregionale Strategien:

  • Regionsspezifische Themen, je nach funktionaler Teilregion, die eine integrierte Bearbeitung nahelegen
  • Verschärfung von bestimmten Herausforderungen, durch das topographisch bedingte Aufeinandertreffen von vielen Nutzungsansprüchen in den Teilregionen
  • Euregionale Strategien zeigen spezifische grenzüberschreitende Handlungserfordernisse in spezifischen Handlungsfeldern auf, wie bspw. Raumplanung, Siedlungsentwicklung, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Gesundheit, Soziales, etc.

Spezifisches Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

Maßnahmen in drei Bereichen möglich:

People-to-people-Kleinstprojekte

  • Begegnungsmaßnahmen in den unterschiedlichsten thematischen Bereichen (Kultur, Bildung, Bürgerbeteiligung,…)
  • Erfahrungsaustausch und Wissensplattformen

Abbau von „border obstacles“

  • Definition von spezifischen rechtlich administrativen Grenzhindernissen (e-ticketing ÖPNV, Blaulichtorganisationen, Arbeitsrecht für Grenzgänger,…)
  • Ausarbeitung von Handlungsanleitung/ Lösungsansätzen

Aufbau von dauerhaften, langfristigen grenzüberschreitenden Strukturen

  • Grenzüberschreitende Verkehrsverbünde, Grenzüberschreitende Ausbildungsverbünde, Grenzübergreifende Energieregionen, etc.