Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

GS – Gemeinsames Sekretariat INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-2020
ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für interreg-bayaut.net
GS – Gemeinsames Sekretariat INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-2020 orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Suchergebnisse

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite.

b) Dokumente(PDF,DOC,XLS)

Die Website interreg-bayaut.net bietet auf verschiedenen Subseiten die Möglichkeit Dokumente zu laden und/oder zu öffnen. Obwohl moderne Screenreader diese Formate öffnen und interpretieren können, kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht garantiert werden, da eine Überprüfung sämtlicher Dateien hinsichtlich Barrierefreiheit einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Es wird jedoch daran gearbeitet, die Dokumente Schritt für Schritt durch neuere Versionen hau ersetzen und diese Dokumente strukturell korrekt aufzubauen und damit den Vorgaben der WCAG in Zukunft zu entsprechen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Oktober 2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurde die Website interreg-bayaut.net und alle Unterseiten.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Oktober 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen:
Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website

Impressum


Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

GS – Gemeinsames Sekretariat
INTERREG V-A Österreich-Bayern 2014-2020 Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
 Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel: +43 732 7720 0 www.land-oberoesterreich.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung 
 Direktion Personal
Abteilung Personal 
 Antidiskriminierungsstelle 
 Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68 
 Fax (+43 732) 77 20-21 17 96 
 E-Mail: as.post@ooe.gv.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website interreg-bayaut.net wurde im Juni 2015 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde im Oktober 2020 technisch erneuert.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 1.10.2021 geplant.